Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.08.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.08.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.08.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbetreibende)

                                                                                   

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


BringPal ist eine Marke der Theta Capital GmbH im Auftrag der IDS Logistik GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Theta Capital GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) und dem Auftraggebenden über nationale und internationale Transportdienstleistungen – einschließlich gegebenenfalls vereinbarter zusätzlicher Versicherungsleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebenden gelten nicht – auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Wir bieten keine Leistungen für Privatpersonen (Verbraucher) an.

Wir erbringen Transportdienstleistungen, indem wir sorgfältig ausgewählte Speditionsunternehmen einsetzen.



2. Vertragsabschluss


2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, per API-Schnittstelle oder per E-Mail erteilt werden.

2.2.Für die Auftragserteilung hat der Auftraggebende folgende Angaben zu machen:

  • Firmenname

  • Firmensitz

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (optional)

  • Ansprechpartner

  • Abholadresse

  • Zieladresse

  • Versandtermin

  • Beschreibung der zu versendenden Güter (einschließlich Gewicht und Volumen)

2.3 Wir werden den Erhalt des Auftrags binnen einer Stunde per E-Mail bestätigen.



3. Stornierung


3.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 08:00 Uhr am Ausführungstag (Abholtag) möglich. Dieses Stornierungsrecht gilt auch für uns innerhalb derselben Frist. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen. Stornierungen von Transportbuchungen sind vom Auftraggebendem ausschließlich schriftlich an uns zu richten (service@bringpal.com).

3.2 Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht gemäß Ziffer 3.1, sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds, maximal jedoch 800,00 € netto, zu berechnen.

Für Sendungen im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,0 Lademeter) beträgt die Ausfallpauschale bis zu 33 % des Frachtgelds.

Der Auftraggebende hat das Recht, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso sind wir berechtigt, bei entsprechendem Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, wenn:

  • der Auftraggebende unzutreffende Angaben zu seiner Zahlungsfähigkeit gemacht hat,

  • erforderliche Angaben gemäß Ziffer 2.2 nicht oder nur unvollständig übermittelt wurden oder falsche Angaben gemacht wurden

  • die Durchführung des Auftrags gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen würde, beispielsweise weil beteiligte Personen oder Unternehmen auf einer Sanktions- oder Terrorliste geführt werden.



4. Gefahrgut


4.1 Die folgenden Gefahrgüter sind vom Transport ausgeschlossen:



Bezeichnung

Klasse

Verboten (Sammelgut)

Explosive Stoffe

1

Komplett

Gase

2

Komplett

Entzündbare flüssige Stoffe

3

Komplett

Entzündbare feste Stoffe

4.1

Komplett

Selbstentzündliche Stoffe

4.2

Komplett

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

4.3

Komplett

Entzündend wirkende Stoffe

5.1

Komplett

Organische Peroxide

5.2

Komplett

Giftige Stoffe

6.1

Komplett

Ansteckungsgefährliche Stoffe

6.2

Komplett

Radioaktive Stoffe

7

Komplett

Ätzende Stoffe

8

Komplett

Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände

9

Ausgenommen UN 3480/3481 SV 188 und UN 3556/3557/3558 SV 666

Alle Abfälle

 

Verboten

 

4.3 Wird dennoch deklarierungspflichtiges Gefahrgut ohne entsprechende Kennzeichnung oder Information übergeben, haftet der Auftraggebende für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Verzögerungen, Kosten und behördliche Maßnahmen in vollem Umfang.

Wir behalten uns vor, dem Auftraggebenden eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € netto pro Verstoß zu berechnen.

4.6 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebenden im Zusammenhang mit Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind.



5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter


5.1  Folgende Güter sind grundsätzlich vom Versand ausgeschlossen:

  • Gefahrgut (s. 4)

  • Güter, deren Besitz oder Versand gesetzlich verboten ist

  • Güter, die eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum darstellen

  • Leicht verderbliche oder temperaturgeführte Waren (insbesondere frische Lebensmittel), Fette und Öle

  • Nüsse und Schalenfrüchte außer wenn in Verkaufsverpackungen

  • Rohkaffee und Rohkakao, Tee

  • Spirituosen und Tabakwaren

  • E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten

  • Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes oder Kriegswaffenkontrollgesetzes

  • explosive und feuergefährliche Güter, radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe

  • optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Hardware (inklusive Zubehör), Chip- und Telefonkarten, deren Wert je Sendung 100.000 € übersteigt

  • Mobiltelefone

  • Massen- und Schüttgüter

  • Messe- und Ausstellungsgüter

  • Drogen und Betäubungsmittel

  • Prototypen

  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Gemälde und sonstige Wertgegenstände

  • Valoren, Edelsteine, Schmuck, Geld, Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, echte Perlen, Münzen, Wertkarten

  • Lebende Tiere

  • Umzugsgüter

  • Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge

  • abzuschleppende oder zu bergende Gegenstände

  • Sendungen mit einer Höhe von über 2,40 m (jedoch Direktfahrten möglich)

  • Sendungen mit einer Seitenlänge von über 6,00 m

5.3 Bei Fragen zur Versandfähigkeit bestimmter Güter steht unser Customer Support Team gerne zur Verfügung: service@bringpal.com



6. Weisungsrecht des Auftraggebers


6.1 Der Auftraggebende hat das Recht, uns im Rahmen des jeweiligen Auftrags konkrete Weisungen zur Ausführung der Leistungen zu erteilen. Sind Weisungen unvollständig oder nicht umsetzbar, handeln wir nach pflichtgemäßem Ermessen.

6.2 Grundsätzlich befolgen wir die Weisungen des Auftraggebenden. Sollte eine Weisung offensichtlich fehlerhaft oder nicht umsetzbar sein, weisen wir den Auftraggebenden darauf hin. Besteht der Auftraggebende dennoch auf die Durchführung, übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile.



7. Transportabwicklung


7.1 Wir behalten uns vor, Transporte entweder selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen (Selbsteintritt) oder Dritte mit der Ausführung zu beauftragen.

7.2 Wir sind berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.

7.3 Beauftragen wir Dritte mit der Ausführung, teilen wir dem Auftraggebenden deren Namen und Adressen auf Anfrage mit.

7.4 Die Auswahl der Transportmittel sowie der ausführenden Partnerunternehmen erfolgt nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und wir sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.5 Befindet sich eine Sendung aufgrund von Unzustellbarkeit über längere Zeit bei einem unserer Partnerunternehmen, berechnen wir ab dem 3. Werktag ein Lagergeld in Höhe von mindestens 15,00 € netto pro Sendung. Ab dem 8. Werktag sind wir zur kostenpflichtigen Retournierung der Sendung berechtigt.

7.6 Bei erfolglosen Anfahrten im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,0 Lademeter) – sei es bei Abholung oder Zustellung – berechnen wir für eine erneute Anfahrt 33 % des Frachtpreises. Kommt keine zweite Anfahrt zustande und wird die Ware an den Versender retourniert, trägt der Auftraggebende die Kosten für den Rücktransport.

Bei Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen berechnen wir im Falle einer erfolglosen Anfahrt bis zu 75 % des Frachtpreises.

7.7 Stellen wir bei bzw. nach der Abholung fest, dass Maße, Gewichte oder Mengen von den ursprünglichen Angaben des Auftraggebenden abweichen und dadurch höhere Transportkosten entstehen, sind wir berechtigt, die Differenz zu den ursprünglich kalkulierten Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € netto an.

7.8 Alle angegebenen Abholzeiten sind als voraussichtliche Zeitpunkte zu verstehen.
Auch bei den angegebenen Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten – eine garantierte Laufzeit kann nicht zugesichert werden. Insbesondere von Laufzeitzusagen ausgenommen sind: Avissendungen

7.9 Beim Versand von Sammelgut erfolgt grundsätzlich eine Umladung. Bei Teilladungen behalten wir uns die Möglichkeit einer Umladung ebenfalls vor – auf Wunsch kann hierzu eine Absprache erfolgen. Bei Komplettladungen und Direktfahrten findet keine Umladung statt.

7.10    Die angebotene Leistung setzt geordnete Verkehrsverhältnisse voraus.

7.11    Wir versenden ausschließlich „frei Bordsteinkante”.

 


8. Pflichten des Auftraggebenden


8.1 Der Auftraggebende stellt sicher, dass die Güter zum im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an uns oder an das von uns beauftragte Transportunternehmen übergeben werden. Bei Abholaufträgen muss die Versandbereitschaft beim Versender von Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr gegeben sein.

8.2 Alle Packstücke sind so zu verpacken, zu kennzeichnen und den zur Verfügung gestellten Labeln zu versehen, dass eine beförderungssichere Abwicklung im Rahmen eines Sammelladungstransports sowie mehrerer Umladungen gewährleistet ist, sofern nicht ausdrücklich ein Direkttransport mit abweichenden Bedingungen mit uns vereinbart wurde.

8.3 Alle Packstücke müssen im verpackten Zustand in Anzahl, Gewicht, Abmessungen und deklariertem Warenwert den im Transportvertrag gemachten Angaben entsprechen.
Weichen die tatsächlichen Eigenschaften davon ab, behalten wir uns vor, die daraus entstehenden Mehrkosten dem Auftraggebenden in Rechnung zu stellen – sofern die Durchführung des Transports dennoch möglich ist. Diese zusätzlichen Kosten können deutlich über dem ursprünglich vereinbarten Transportpreis liegen. Wir berechnen die Mehrkosten auf Basis der tatsächlichen Werte und informieren den Auftraggebenden entsprechend.

8.4 Für die Be- und Entladung der Ware ist der Auftraggebende verantwortlich – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit uns vereinbart.

8.5 Der Auftraggebende sorgt dafür, dass sowohl die Übergabe als auch die Annahme der Ware ordnungsgemäß erfolgen können. Beim Empfänger muss eine Annahmebereitschaft von Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr gegeben sein, mit Ausnahme von Sendungen an Privatempfänger.

8.6 Vor Übergabe des Transportgutes hat uns der Auftraggebende alle für die Durchführung notwendigen Informationen vollständig und korrekt zu übermitteln.

8.7 Der Abhol- und Anlieferort muss für einen LKW mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen uneingeschränkt zugänglich sein.

8.8 Neben dem ordnungsgemäß ausgefüllten Speditionsauftrag müssen gegebenenfalls auch Ausfuhr- und Zolldokumente ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

8.9 Bei Zustellungen im Hamburger Freihafen sind die entsprechenden Zustellbedingungen zu erfüllen.

8.10 Es gelten die folgenden maximal zugelassene Sendungsabmessungen und Gewichte.
8.11 Ab einem Packstückgewicht > 30 kg muss das Packstück unterfahrbar übergeben werden, zum Beispiel auf Palette oder durch Papp-/Holzkufen.



Produktname


Packstück


Sendung

Länge

Breite

Höhe

Gewicht

Gewicht

Sonstiges

Sammelgut Standard

< 5,00 m

< 2,00 m

< 2,20 m

< 1.000 kg

< 3.000 kg

 Bis 2 LDM

Sammelgut Premium

< 5,00 m

< 2,00 m

< 2,00 m

< 1.000 kg

< 3.000 kg

 Bis 2 LDM

Direktfahrt Sammelgut, Teilladung, Komplettladung

< 13,00 m

< 2,40 m

< 2,60 m

< 1.000 kg

< 24.000 kg

Bis 13,6 LDM


 

9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung


9.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer ausgewiesen sind.

9.2 Nach Buchung des Transports erhält der Auftraggebende eine elektronische Rechnung per E-Mail.

9.3 Die Zahlung kann über Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Für registrierte Auftraggebende bieten wir im Einzelfall auch die Möglichkeit zur Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung an. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

9.4 Für das Entgelt und alle weiteren Kosten haftet der Auftraggeber.

9.5 Für nachfolgende Zusatzleistungen werden Entgelte je nach Vereinbarung berechnet:

  • Avisgebühren

  • Lagergeld für Güter normalen Umfangs

  • Nachträgliche Verfügung des Versenders (z.B. Änderungen der Frankatur) und Anweisungen des Empfängers

  • Palettentauschgebühr (s.a. Ziffer 13.) für

    • genormte Flachpaletten

    • genormte Gitterboxpaletten

  • Gebühr für falsch oder nicht-angemeldete Gefahrgüter

  • Verwiegen von Gütern sowie Aufmessen von Sperrgütern nach Zeit und Aufwand

  • Stand- und Wartezeiten von mehr als einer halben Stunde



10. Verpackung


10.1 Der Auftraggebende ist verpflichtet, das Sendungsgut versandfertig an uns zu übergeben. Die Verantwortung für eine transport- und lagergerechte Verpackung liegt ausschließlich beim Auftraggebenden. Das Sendungsgut muss dabei auf geeigneten, beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln (z. B. Europaletten) verpackt sein.

10.2 Besondere Hinweise des Kunden auf der Verpackung zur Behandlung der Sendung können uns gerne mitgeteilt werden und werden von uns nach Möglichkeit berücksichtigt. Diese Hinweise stellen jedoch keine verbindlichen Anweisungen dar und sind für uns nicht verpflichtend.

10.3 Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung zu prüfen. Offensichtlich nicht transportsicher verpackte Sendungen können von uns zurückgewiesen werden.

10.4 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verlust oder Lieferverzögerungen, die auf eine unzureichende Verpackung oder mangelhafte Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen sind. Es gelten in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.



11. Haftung


11.1 Unsere Haftung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten transportrechtlichen Branchenregelungen. Auf Wunsch stellen wir dem Auftraggebenden eine Bestätigung über unseren Versicherungsschutz zur Verfügung.

a) Innerdeutsche Transporte (Innerhalb eines Landes)
Bei innerdeutschen Transporten gelten die jeweiligen nationalen Transportgesetze sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).

Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Die ADSp 2017 können auf der Website des Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) unter www.dslv.org heruntergeladen werden.

b) Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt vorrangig das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

11.2 Für Transportgüter, die gemäß Ziffer 5 dieser AGB vom Versand ausgeschlossen sind, übernehmen wir keine Haftung.



12. Versicherung


12.1 Gemäß Ziffer 21 der ADSp bieten wir auf Wunsch den Abschluss einer zusätzlichen Warentransportversicherung an.

12.2 Die Versicherungsprämie beträgt mindestens 5 EUR oder 0,5% vom Warenwert.

12.3 Der maximale Warenwert beträgt 250.000 EUR.



13. Euro-Palettentausch


13.1 Bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatpersonen) ist ein Europalettentausch ausgeschlossen. Der Tausch von Gitterboxen ist ausschließlich bei Sammelguttransporten innerhalb Deutschlands möglich.

13.3 Erhalten wir beim Empfänger keine Tauschpaletten, berechnen wir dem Auftraggebenden 22,50 € netto pro Europalette für die Ersatzbeschaffung.

12.4 Nachweispflicht bei Nichttausch:
Bei ausbleibendem Tausch ist der Versender verpflichtet, diesen Umstand zu dokumentieren und auf Anforderung einen geeigneten Nachweis vorzulegen. Ein solcher Nachweis kann z. B. erfolgen durch:

  • einen schriftlichen Vermerk des Fahrers,

  • eine Bestätigung im Frachtbrief oder

  • einen entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein.



14. Schlussbestimmungen


15.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggebenden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

15.2 Gerichtsstand ist Aschaffenburg.